Keine Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht

Büroarbeit

Wenn es nach unserem Bundesarbeitsminister Herrn Heil ginge, sollten ab Herbst eigentlich wieder mehr Beschäftigte von Zuhause aus Arbeiten, um sich dadurch vor einer Infektion zu schützen. Dieser Vorstoß wurde nun jedoch abgeschwächt, nachdem Heil Kritik von vielen Seiten bekommen hat.

Änderungen des Beschlusses

Am vergangenen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett eine neue Corona-Schutzverordnung. Nach dieser sollen Arbeitgebende im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice und Testangebote für ihre Beschäftigten lediglich prüfen. Diese neue Verordnung soll vom 01.01.2022 bis 07.04.2023 gelten.

So hatte es noch in einem früheren Entwurf der Verordnung geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.” 

Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Auch von dieser Pflicht wurde Abstand genommen. Keine Pflicht, sondern flexibles Handeln lautet die Lösung.

„Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden”, sagte Heil am Mittwoch.

Der Appell von den Arbeitgebenden an die Regierung wurde erhört: “Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht”, hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

Steffen Kampeter (BDA-Hauptgeschäftsführer) begrüßte die Änderungen: „Gut, dass die Regeln nun überarbeitet wurden – besser spät als nie”, sagte er im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur. Die Arbeitgebenden und Beschäftigten könnten sich mit Vorsicht und Flexibilität wirksam vor einer Infektion schützen. Hierzu werden differenzierte, situationsangepasste Maßnahmen in den Unternehmen benötigt, jedoch kein „staatlicher Bürokratiemurks“. So würden die Unternehmen im Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen.

Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund gab es Kritik.: “Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen”, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Sie rief die Arbeitgebenden auf, zu verhindern, dass sich die Beschäftigten im Herbst und Winter auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro infizieren.

Im März waren die Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit ausgelaufen. Damals lag die Verantwortung für entsprechende Maßnahmen weitgehend in den Händen der Arbeitgebenden. Im Mai ließ dann die Arbeitsschutzbestimmung für die Unternehmen ganz aus. Nun möchte man diese reaktivieren.

Begründung: es ist zu erwarten, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter deutlich ansteigen werden. Aus diesem Grund sollten auch im Arbeitsleben entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Unternehmen sollen zwar wieder Hygienekonzepte umsetzen, sind in deren Gestaltung jedoch ziemlich frei.

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*Quelle: Haufe


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