Wird Homeoffice vielleicht bald wieder zur Pflicht?

Mitarbeitende im Homeoffice

Haben Ihre Beschäftigten den Großteil der letzten Monate bereits aus dem Homeoffice gearbeitet? Dann dürfte Sie die möglicherweise erneut geplante Homeoffice-Pflicht von Herrn Habeck über Weihnachten nicht sonderlich treffen.

Das Arbeiten im Homeoffice ist eine tolle Sache, sofern Sie als Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Ihren Beschäftigten hierbei keine Mehrkosten entstehen.

Energiekrise mit Auswirkungen auf Homeoffice?

Sollte es demnächst wirklich zum kompletten Gas-Lieferstopp aus Russland kommen, so sind Sie als Unternehmen gefordert, eine faire und flexible Homeoffice-Regelung für Ihre Beschäftigten anzubieten. Entsprechende Pläne wurden von der Bundesbank bereits angekündigt. Umso wichtiger ist es, dass entsprechende Homeoffice-Pauschalen im Steuerrecht dauerhaft etabliert werden. Die Beschränkung auf maximal 120 Tage und damit auch die Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen auf 600 Euro muss entfallen. Aktuell können Beschäftigte pro Arbeitstag im Homeoffice 5 Euro von der Steuer absetzen, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.

Doch ist eine möglicherweise erneut geplante Homeoffice-Pflicht wirklich ein nett gemeintes Angebot oder vielleicht doch nur ein Trick der Unternehmen, um Energie zu sparen?

Verschiedene politische Meinungen

Diese Frage beschäftigt aktuell die Linkspartei. Sie fordern daher, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Diese sollen verpflichtet werden, alle im Homeoffice entstehenden Energiekosten für die Beschäftigen zu übernehmen. Die Mehrkosten dürfen nicht auf die Beschäftigten „abgewälzt“ werden.

Die SPD und Grüne halten sich bei der Frage und möglichen Entlastungen bisher noch zurück. Eine finanzielle Erleichterung von Homeoffice-Möglichkeiten ist in ihren Augen grundsätzlich ein gutes Anliegen. Man plant sich jetzt in der zweiten Jahreshälfte diverse Regelungen rund ums Homeoffice anzusehen und Verbesserungen vorzunehmen. 

Die Bundesbank überlegt bei einer Energieknappheit, Büro im Herbst und Winter zu schließen. Man prüfe aktuell auch die Möglichkeiten, lediglich bestimmte Etagen oder Gebäudeteile mit Wärme zu versorgen und somit die Wärmeversorgung auf ein Minimum zu reduzieren.

Es bleibt abzuwarten, ob und ab wann die neuen Regelungen greifen und ob diese wirklich zu steuerlichen Erleichterungen für Ihre Beschäftigten führen.

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