Das Thema mobiles Arbeiten/Homeoffice/Telearbeit ist ja weiterhin in der HR-Szene ein Bereich mit viel Unklarheit und Interpretationsspielraum.
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltet den Auftrag, "(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten." (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.).
Daher freut es mich umso mehr, dass nun wieder etwas Bewegung in die Sache kommt und mit der Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit der nächste Schritt für einen neuen Standard gesetzt wird. Besonders spannend sehen wir:
Punkt 4: Übernahme der Kosten (Zur Verfügung stellen der Grundausstattung) bei mobiler Arbeit
Punkt 5: Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsorten außerhalb des Büros
Die Richtlinien des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu besserem Homeoffice beihalten in Summe 7 Schritte zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Anwesenheit im Büro und Homeoffice herzustellen. Das Ministerium empfiehlt, nicht nur auf Homeoffice zu setzen, sondern hier auch eine optimale Infrastruktur zu schaffen.
Insgesamt beinhaltet der Leitfaden 7 Punkte:
Das Ministerium betont, wie wichtig es sei, die Mitarbeiter und ihre Vertreter in den Prozess der Festlegung von Richtlinien für die Hybridarbeit einzubeziehen. Wo es im Unternehmen oder auf kollektiver Ebene Regeln für die Arbeit von zu Hause aus gibt, funktioniere die Hybridarbeit in der Regel gut, so die Beobachtung des Ministeriums.
Hier kann die Veröffentlichung abgerufen werden: Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit - BMAS
Hier kann die BMAS-Empfehlung für hybride Bildschirmarbeit abgerufen werden.
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