Während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich geregelt. Jetzt wird die Regelung dem tatsächlichen Bedarf angepasst und aus Homeoffice/mobilen Arbeiten wird Telearbeit

Unsere Nachbarn in Österreich machen es vor, den genauen Artikel könnt ihr hier nachlesen: Ab 1. Jänner 2025: Aus Homeoffice wird Telearbeit – auch außerhalb der eigenen Wohnung (kleinezeitung.at)

In Deutschland wurde letzte Woche ebenfalls mit den neue Leitlinien für mobiles Arbeiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales der erste Schritt gemacht:

𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁 4: Kosten für erforderliche Arbeitsmittel (Grundausstattung) und Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) sind unabhängig vom Arbeitsort vom Arbeitgeber zu tragen.

𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁 5: Eine Gefährdungsbeurteilung ist für mobile Arbeitsplätze notwendig.

Aus Homeoffice/mobilen Arbeiten wird Telearbeit also auch in ähnlicher Form in Deutschland: Die Detail der aktuellen Deutschen Leitlinien könnt ihr hier nachlesen: Arbeitsministerium bringt Leitlinien zum Homeoffice - onyo | Homeoffice-as-a-Service für Ihr Unternehmen

Daher sehen wir sehr stark die Entwicklung, dass aus Leitfäden auch in Deutschland bald stärkere Verpflichtungen entstehen und klare Regelungen ohne Grauzonen geschaffen werden.

Das Thema mobiles Arbeiten/Homeoffice/Telearbeit ist ja weiterhin in der HR-Szene ein Bereich mit viel Unklarheit und Interpretationsspielraum.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltet den Auftrag, "(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten." (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.).

Daher freut es mich umso mehr, dass nun wieder etwas Bewegung in die Sache kommt und mit der Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit der nächste Schritt für einen neuen Standard gesetzt wird. Besonders spannend sehen wir:

Punkt 4: Übernahme der Kosten (Zur Verfügung stellen der Grundausstattung) bei mobiler Arbeit
Punkt 5: Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsorten außerhalb des Büros

Leitlinien für mobiles Arbeiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.



Die Richtlinien des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu besserem Homeoffice beihalten in Summe 7 Schritte zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Anwesenheit im Büro und Homeoffice herzustellen. Das Ministerium empfiehlt, nicht nur auf Homeoffice zu setzen, sondern hier auch eine optimale Infrastruktur zu schaffen.

Insgesamt beinhaltet der Leitfaden 7 Punkte:

Die 7. Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit:

  1. Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren
  2. Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
  3. Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
  4. Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen
  5. Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen
  6. Beschäftigte informieren und unterweisen
  7. Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen

Das Ministerium betont, wie wichtig es sei, die Mitarbeiter und ihre Vertreter in den Prozess der Festlegung von Richtlinien für die Hybridarbeit einzubeziehen. Wo es im Unternehmen oder auf kollektiver Ebene Regeln für die Arbeit von zu Hause aus gibt, funktioniere die Hybridarbeit in der Regel gut, so die Beobachtung des Ministeriums.

Hier kann die Veröffentlichung abgerufen werden: Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit - BMAS

Hier kann die BMAS-Empfehlung für hybride Bildschirmarbeit abgerufen werden.

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