Arbeitsschutzgesetz und Homeoffice: Was Unternehmen wissen müssen

Einleitung Mit dem Aufstieg hybrider und mobiler Arbeitsmodelle rückt das Thema Arbeitsschutz im Homeoffice zunehmend in den Fokus. Doch wie lassen sich die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) auch außerhalb der klassischen Betriebsstätte umsetzen? In diesem Artikel erfährst du, welche Pflichten Unternehmen haben, welche Rechte Mitarbeitende genießen und wie eine gesetzeskonforme Umsetzung gelingt. Grundlagen: Das Arbeitsschutzgesetz […]

Inhalt

Einleitung

Mit dem Aufstieg hybrider und mobiler Arbeitsmodelle rückt das Thema Arbeitsschutz im Homeoffice zunehmend in den Fokus. Doch wie lassen sich die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) auch außerhalb der klassischen Betriebsstätte umsetzen? In diesem Artikel erfährst du, welche Pflichten Unternehmen haben, welche Rechte Mitarbeitende genießen und wie eine gesetzeskonforme Umsetzung gelingt.

Frau mit Rückenschmerzen am Laptop – unergonomischer Arbeitsplatz im Homeoffice
Fehlende Ergonomie am Heimarbeitsplatz kann laut Arbeitsschutzgesetz zu gesundheitlichen Problemen führen.

Grundlagen: Das Arbeitsschutzgesetz im Überblick

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (m Homeoffice) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden bei der Arbeit durch geeignete Maßnahmen zu sichern und zu verbessern. Das gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch im Homeoffice. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, gesundheitliche Gefahren und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.


Homeoffice und die Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass auch im Homeoffice sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen herrschen. Das bedeutet unter anderem:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung des Heimarbeitsplatzes
  • Bereitstellung ergonomischer Ausstattung
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden
  • Dokumentation aller Schutzmaßnahmen

Wichtig ist, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur einmalig erfolgt, sondern regelmäßig aktualisiert wird – etwa bei Veränderungen des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsmittel.

Hinweis: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms "Arbeit: Sicher + Gesund" neue Leitlinien zur mobilen Arbeit herausgegeben. Diese bieten eine wertvolle Orientierung zur Umsetzung gesunder, sicherer und rechtssicherer hybrider Arbeitsformen.

Grafik des BMAS mit neuen Leitlinien zu Arbeitsschutz, Kosten und Gefährdungsbeurteilung beim mobilen Arbeiten ab Juni 2024
BMAS-Leitlinien 2024: Gefährdungsbeurteilung und Kostentragungspflicht beim mobilen Arbeiten

Rechte und Mitwirkungspflichten der Mitarbeitenden

Auch Mitarbeitende tragen Verantwortung für ihren Heimarbeitsplatz. Sie müssen aktiv an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mitwirken. Dazu gehören:

  • Bereitstellung relevanter Informationen über ihre Arbeitssituation zu Hause
  • Zutrittsgewährung für Beauftragte (etwa bei Vor-Ort-Besichtigungen)
  • Umsetzung der Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung

Die Mitwirkung ist freiwillig, sollte aber aktiv gefördert werden, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.


Digitale Gefährdungsbeurteilung: Ein pragmatischer Lösungsansatz

Da eine physische Besichtigung aller Heimarbeitsplätze oft nicht praktikabel ist, bieten digitale Tools eine praktikable Alternative. Eine digitale Gefährdungsbeurteilung kann Mitarbeitende strukturiert durch alle relevanten Kriterien führen und rechtssicher dokumentiert werden. Moderne Anbieter wie onyo integrieren diese Prozesse nahtlos in die Unternehmensabläufe.


Fazit

Daher gilt das Arbeitsschutzgesetz im Homeoffice ebenfalls. Unternehmen müssen ihre Schutzpflichten ernst nehmen und proaktiv handeln. Mit digitalen Lösungen, klaren Richtlinien und einer engen Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden lassen sich rechtliche Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Gesundheit sowie Produktivität nachhaltig sichern.

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